Pflegehilfsmittel

Pflegehilfsmittel für die häusliche Pflege
Unterstützung und Entlastung im Pflegealltag
Die Pflege eines Angehörigen zu Hause erfordert viel Zeit, Aufmerksamkeit und Organisation. Pflegehilfsmittel helfen dabei, den Alltag hygienischer, sicherer und einfacher zu gestalten. Viele Pflegebedürftige wissen jedoch nicht, dass die deutsche Pflegeversicherung bestimmte Pflegehilfsmittel bezuschusst oder vollständig übernimmt.
Mit einem anerkannten Pflegegrad besteht häufig Anspruch auf Pflegehilfsmittel aus den Hilfsmittelgruppen 51 und 54.
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (Hilfsmittelgruppe 54)
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sind Produkte, die regelmäßig benötigt und nach der Anwendung
Zu dieser Produktgruppe gehören beispielsweise:
- Einmalhandschuhe
- Händedesinfektion
- Flächendesinfektion
- Mundschutz
- Schutzschürzen
- Fingerlinge
- Einmal-Bettschutzeinlagen
Die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt hierfür aktuell bis zu 42 Euro pro Monat gemäß § 40 Abs. 2 SGB XI. Voraussetzung ist, dass ein Pflegegrad vorliegt und die Pflege zu Hause erfolgt.
Nicht genutzte Beträge können in der Regel nicht in den nächsten Monat übertragen werden. Deshalb lohnt es sich, den monatlichen Anspruch regelmäßig zu nutzen.
Wiederverwendbare Pflegehilfsmittel (Hilfsmittelgruppe 51)
Neben Verbrauchsartikeln gibt es auch wiederverwendbare Pflegehilfsmittel. Diese Produkte können über einen längeren Zeitraum genutzt werden und unterstützen die häusliche Pflege dauerhaft.
Hierzu zählen unter anderem:
- waschbare Bettschutzeinlagen
- Lagerungshilfen
- Pflegeunterlagen
Waschbare Bettschutzeinlagen schützen Matratzen und Möbel zuverlässig vor Feuchtigkeit und können mehrfach verwendet werden. Dadurch stellen sie eine praktische und nachhaltige Ergänzung im Pflegealltag dar.
Bei Pflegehilfsmitteln der Hilfsmittelgruppe 51 erfolgt die Versorgung meist nach individuellem Bedarf und Genehmigung durch die Pflegekasse. Waschbare Bettschutzeinlagen können häufig mehrfach pro Jahr beantragt beziehungsweise bei Verschleiß ersetzt werden. Die genaue Anzahl richtet sich nach der jeweiligen Pflegesituation und der Entscheidung der Pflegekasse.
Wer hat Anspruch auf Pflegehilfsmittel?
Anspruch auf Pflegehilfsmittel besteht in der Regel für Menschen:
- mit Pflegegrad 1 bis 5
- die zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder im betreuten Wohnen gepflegt werden
- und von Angehörigen, Freunden oder ambulanten Pflegediensten versorgt werden
Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim besteht der Anspruch auf die monatliche Pauschale für Verbrauchsprodukte meist nicht, da die Einrichtung diese Materialien bereitstellt.

Pflegehilfsmittel einfach beantragen
Die Beantragung von Pflegehilfsmitteln ist häufig einfacher als viele denken. In den örtlichen easyApotheken können Anträge für Pflegehilfsmittel unkompliziert gestellt werden.
Das Apothekenteam unterstützt gerne bei:
- Fragen zum Anspruch
- der Auswahl geeigneter Produkte
- dem Ausfüllen der Unterlagen
- sowie der Kommunikation mit der Pflegekasse
So erhalten Pflegebedürftige und Angehörige schnell Unterstützung für den Alltag zu Hause.
Persönliche Beratung in Ihrer easyApotheke
Welche Pflegehilfsmittel sinnvoll sind, hängt immer von der individuellen Pflegesituation ab. Ihre easyApotheke berät Sie gerne persönlich zu Produkten aus den Hilfsmittelgruppen 51 und 54 sowie zur möglichen Kostenübernahme durch die Pflegeversicherung.
So kann die häusliche Pflege hygienischer, sicherer und spürbar entlastender gestaltet werden.
Unsere Produktempfehlung:
Mit den Pflegehilfsmitteln von Domotherm® erhalten Pflegebedürftige und Angehörige hochwertige Produkte für die häusliche Pflege – von Verbrauchsartikeln bis zu wiederverwendbaren Pflegehilfsmitteln. Dank abgestimmter Lösungen und zuverlässiger Versorgung bietet Domotherm® praktische Unterstützung im Pflegealltag – alles aus einer Hand.



